Grunderwerbsteuer: Einnahmen für den Staat - Belastung für die Bürger
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig bei jedem Immobilienerwerb an, wird in der Regel vom Käufer getragen und als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. In Deutschland wurde sie 1919 eingeführt; ihr Satz wurde seither mehrfach erhöht und gesenkt. Aktuell legt jedes Bundesland seinen eigenen Satz fest, der zwischen 3,5 % und 6,5 % liegt. Die Steuer verteuert den Immobilienerwerb spürbar, spielt als Einnahmequelle gemessen an den gesamten Steuereinnahmen der Länder nach der Steuerverteilung jedoch eine eher untergeordnete Rolle. Gestaltungsspielraum besteht etwa darin, den Satz für jüngere Menschen oder günstigere Immobilien zu senken oder auf null zu reduzieren. Die empirische Forschung zeigt: Erhöhungen der Grunderwerbsteuer senken Kaufpreise und Transaktionsvolumina, verringern Mobilität und Wohneigentumsquote, weil sie die Transaktionskosten erhöhen, und steigern die Steuereinnahmen. Zugleich führen sie zu höheren Mieten, da die Steuererhöhungen tendenziell auf die Mieten überwälzt werden.
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Grunderwerbsteuer: Einnahmen für den Staat - Belastung für die Bürger
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Недвижимость